Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SOLAN Sonnenschutz GmbH
Stand: 09/2026 gültig für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB)
1. Geltungsbereich
| (1) | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. |
| (2) | Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. |
| (3) | Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. |
2. Angebote und Vertragsabschluss
| (1) | Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. |
| (2) | Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. |
| (3) | Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. |
3. Technische Änderungen
Im Zuge technischer Weiterentwicklungen behalten wir uns zumutbare Änderungen der Produkte in Ausführung, Konstruktion oder Material vor, sofern deren Wert und Verwendbarkeit für den Käufer dadurch nicht beeinträchtigt werden.
4. Auftragsänderungen
Änderungen oder Stornierungen bestätigter Aufträge erfolgen nur auf Kosten des Käufers und bedürfen unserer Zustimmung
5. Angaben und Abweichungen
| (1) | Angaben über Maße, Gewichte, Farben, Materialien, Belastbarkeit oder sonstige Eigenschaften stellen keine Garantien dar, sondern dienen der Beschreibung der Ware. |
| (2) | Handelsübliche Abweichungen sowie Änderungen, die auf technische Verbesserungen zurückzuführen sind, bleiben vorbehalten. |
6. Lieferung und Versand
| (1) | Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. |
| (2) | TAb einem Nettowarenwert von 300€ liefern wir innerhalb Deutschlands frachtfrei. Bei einem Warenwert unter 300€ berechnen wir einen Versandkostenanteil von mindestens jedoch 5€. |
| (3) | Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. |
| (4) | Verzögert sich die Lieferung oder Abnahme aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Versandbereitschaft angezeigt haben. Die entstehenden Kosten der Lagerung trägt der Käufer. |
7. Zahlungsbedingungen
| (1) | Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 21 Tagen netto zahlbar. |
| (2) | Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. |
| (3) | Zahlungen sind so zu leisten, dass sie spätestens am Fälligkeitstag auf dem in der jeweiligen Rechnung angegebenen Bankkonto gutgeschrieben sind. |
| (4) | Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. |
| (5) | Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. |
8. Abtretung und Factoring
| (1) | Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. |
| (2) | Wir sind berechtigt, einzelne oder mehrere gegenwärtige und künftige Forderungen aus unseren Geschäftsverbindungen in ein Factoring einzubeziehen oder hiervon auszunehmen. Die nachfolgenden Regelungen über die VR Factoring GmbH gelten ausschließlich für solche Forderungen, die von uns tatsächlich in das Factoring einbezogen und an die VR Factoring GmbH abgetreten worden sind. Forderungen, die nicht in das Factoring einbezogen wurden, bleiben hiervon unberührt. Maßgeblich für den Kunden ist die auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Zahlungsanweisung und Bankverbindung. |
| (3) | Für Forderungen, die in das Factoring mit der VR Factoring GmbH einbezogen wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen: |
| (4) | Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen. |
| (5) | Für Forderungen, die nicht an die VR Factoring GmbH abgetreten wurden, insbesondere soweit bestimmte Kunden, Kundengruppen, Länder oder Geschäfte vom Factoring ausgenommen sind, ist die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung an die SOLAN Sonnenschutz GmbH auf das jeweils in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. |
9. Eigentumsvorbehalt
Für Warenlieferungen gilt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an.
Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.
Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
| (1) | Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu rügen. |
| (2) | Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Gutschrift. |
| (3) | Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. |
| (4) | Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, soweit nicht § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine längere Frist vorsieht oder wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. |
11. Haftung
| (1) | Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt. |
| (2) | Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
| (3) | Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. |
12. Datenschutz im Rahmen des Factorings
Die nachfolgenden Regelungen gelten, soweit Forderungen oder Geschäftsbeziehungen in das Factoring mit der VR Factoring GmbH einbezogen sind oder eine Datenübermittlung im Rahmen des Factoring-Vertrages erforderlich ist.
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
- Namen und Anschrift unserer Debitoren
- Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum
- ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.
13. Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
| (1) | Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Chemnitz. |
| (2) | Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOLAN Sonnenschutz GmbH
Stand 09/2026


